Beratung

Praktische Baumpflege und andere Bautätigkeiten, sind häufig mit Bäumen konfrontiert, die für den gesetzlichen Natur- und Artenschutz von Bedeutung sind.

Natur- und Artenschutz sind gesetzlich sehr verbindlich geregelt, haben allerdings noch keinen Einzug in die planerischen, und ausführenden Bautätigkeiten / Maßnahmen der Baumpflege gefunden. Hier gilt überwiegend wo kein Kläger da kein Richter. Um Ihr persönliches Stuttgart 21 zu vermeiden, sollte bei jedem Bauprojekt in denen es zu baumveränderten Maßnahmen oder Fällungen von alten Bäumen bzw. altem Baumbestand kommt, eine natur- und artenschutzrechtliche Abklärung vorgenommen werden.

Wenn Ihr Traumgrundstück bezahlt ist, können im Genehmigungsprozess, Auflagen (Fledermäuse, Rosenkäfer, und so weiter) dazu führen, dass im ungünstigsten Fall Ihr hart finanziertes Bauprojekt unrealisierbar wird. Wir beraten Sie am besten vor dem Grundstückskauf und führen auf fachlicher Basis eine neutrale Voreinschätzung durch.

Hier ein paar Baummerkmale die von natur- und artenschutzrechtlichem Belang sein könnten:

  • Bäume mit Blitzrinnen Blitzeinschlägen
  • Bäume mit großen Astabrissen
  • Bäume mit Pilzfruchtkörpern
  • Bäume mit Rissen und Spalten
  • Bäume mit Höhlungen / Löchern
  • Bäume mit abgestorbenen Kronenbereichen
  • Bäume mit gestalterische Funktion / Ortsbildprägend
  • Bäume mit Denkmaleigenschaften: Art, Sorte, Wuchs, Größe