Vekehrssicherungsmaßnahmen oder Fledermauswochenstube ? Juristisch wird derzeit Artenschutz höher bewertet als Verkehrssicherheitsmaßnahmen. Es sei denn, dass Maßnahmen zur Verkehrssicherung im öffentlichen Interesse zur Abwehr drohender Schäden zwingend erforderlich sind.
Hierbei muss die erforderliche Maßnahme (zum Beispiel eine Fällung) aus fachlicher Sicht geprüft und dokumentiert werden. Ist der artenschutzrechtliche Eingriff abzumildern, (zum Beispiel durch eine Totholzentnahme) sind diese Maßnahmen sofern sie zumutbar sind, vorrangig.
Quelle: Relevance of laws for Species conservation for tree care Dr. Stefan Wagner Augsburg Yearbook of Arboriculture 2012