Bei Zweifeln hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zustandes, nach Belastung durch einen Sturz, mindestens aber einmal jährlich muss persönliche Schutzausrüstung gegen den Absturz in einer Revision überprüft werden. Weiterlesen
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Regelungen der Berufsgenossenschaften
Die Regeln für den Einsatz von PSA der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) enthalten ausschließlich Bestimmungen zur Auswahl und Benutzung von PSA. Zu einzelnen PSA finden sich weitere Angaben im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk. Weiterlesen
jährliche Revision von PSA gegen Absturz
Für die jährliche Revision ist persönlicher Kontakt zwischen Ihnen und uns sinnvoll. Mindestens muss der Name und eine Kontaktmöglichkeit des Anwenders für eventuelle Rückfragen angegeben werden. Weiterlesen