Die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) werden im Recht der Europäischen Union, auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes in der PSA-Benutzungsverordnung von 1996 und im Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz von 1992 in der jeweils letzten gültigen Fassung) formuliert. Weiterlesen
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Regelungen der Berufsgenossenschaften
Die Regeln für den Einsatz von PSA der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) enthalten ausschließlich Bestimmungen zur Auswahl und Benutzung von PSA. Zu einzelnen PSA finden sich weitere Angaben im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk. Weiterlesen
jährliche Revision von PSA gegen Absturz
Für die jährliche Revision ist persönlicher Kontakt zwischen Ihnen und uns sinnvoll. Mindestens muss der Name und eine Kontaktmöglichkeit des Anwenders für eventuelle Rückfragen angegeben werden. Weiterlesen