Die Regeln für den Einsatz von PSA der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (BGZ) enthalten ausschließlich Bestimmungen zur Auswahl und Benutzung von PSA. Zu einzelnen PSA finden sich weitere Angaben im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk.
Für die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz sind die Regelwerke BGR 198 und BGR 199 maßgebend. Innerhalb dieser Regeln findet sich auch die Verpflichtung des Unternehmers einmal jährlich die eingesetzte Schutzausrüstung durch einen Sachkundigen überprüfen zu lassen.