Technische Regeln der FLL stehen jedermann zur Anwendung frei. Dennoch bilden Sie einen Maßstab für einwandfreies technisches Verhalten. Dieser Maßstab ist auch im Rahmen der Rechtsordnung von Bedeutung.
FLL-Regelwerke sind Ergebnis ehrenamtlicher, technisch-wissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit. Durch die Grundsätze, die bei ihrer Erstellung angewandt werden sind Sie als fachgerecht anzusehen.
Die Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen , die sogenannten Baumkontrollrichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung, stellt einen umfassende Rahmen für die Baumkontrolle nach derzeitig fachlichem Kenntnisstand dar. Sie gilt für Bäume, welche aus Gründen der Verkehrssicherheit kontrolliert werden müssen, z.B. Kondergärten, Wohnanlagen, Plätzen, Wegen, Straßen und so weiter.
Diese Regelungen stellt die Häufigkeit der Baumkontrolle weitestgehend auf den Zustand, das Alter und den Standort des jeweiligen Baumes ab. Sie lösen die noch weit verbreitete Praxis Bäume generell 2 mal pro Jahr in belaubt und unbelaubt zu kontrollieren, nach und nach ab.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben sich aus den Grundsätzen zu Art und Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 21.01.1965 und vom 04.03.2004. Ausgehend davon ist der Baumeigentümer bzw. sein Vertretungsberechtigter für den verkehrssicheren Zustand seiner Bäume verantwortlich und demnach grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen und Sachen zu verhindern. Die in der BGH-Rechtssprechung genannten Anforderungen an die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht laufen auf eine zunächst rein visuelle Kontrolle des Baumes hinaus.
Diese auch von uns praktizierte Kontrolle wird in diesen anerkannten Richtlinien als Regelkontrolle in Form der „fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme“ behandelt. Diese Maßnahme ist von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen.
Unser Betrieb beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter, die über die Zusatzqualifikation Baumkontrolleur verfügen und durch die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. zertifiziert sind.
(In Auszügen entnommen aus der aktuell gültigen Baumkontrollrichtlinie herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. / FLL in Bonn)