Gesetze

Die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen (PSA) werden im Recht der Europäischen Union, auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes in der PSA-Benutzungsverordnung von 1996 und im Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz von 1992 in der jeweils letzten gültigen Fassung) formuliert. Aufgrund einer Ermächtigungsbestimmung im Gerätesicherheitsgesetz wurde in Deutschland die 8. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Verordnung über das In den Verkehr bringen persönlicher Schutzausrüstungen – 8. GSGV) erlassen. Persönliche Schutzausrüstung wird in den Verordnungen definiert als jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von einer Person benutzt, getragen oder gehalten zu werden, um sich gegen Gesundheitsrisiken sowie Sicherheitsrisiken zu schützen.