Bei Zweifeln hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zustandes, nach Belastung durch einen Sturz, mindestens aber einmal jährlich muss persönliche Schutzausrüstung gegen den Absturz in einer Revision überprüft werden.
Diese entscheidet darüber, ob sich die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand befindet und die Ablegereifen der Berufsgenossenschaft noch nicht erreicht sind. Wir sind berechtigt, Seile, Karabiner, Gurte und weitere Bestandteile der PSA gegen Absturz zu überprüfen. Die weitere Verwendung wird durch Dokumentation in den Prüfbüchern freigegeben. Bei schadhafter Ausrüstung wird Ihnen ein Prüfprotokoll mit Aussonderungsgrund ausgehändigt.
Im Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung ist unser Unternehmen durch die eigene Anwendung im täglichen Betrieb ein kompetenter Partner.
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und unserer Sachkunde in unserem Fachbereich Arbeitssicherheit. Unsere Flexibilität ist Ihr Gewinn. Die Entlastung Ihres Betriebes in dieser verantwortungsvollen Tätigkeit ist unsere Zielstellung.
Wir unterstützen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer unternehmerische Pflichten und vermitteln Sicherheit für Ihre Mitarbeiter durch gewissenhafte Revision Ihrer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz.
Auf Wunsch hilft Ihnen unser Erinnerungsservice die anstehenden jährlichen Überprüfungen nicht zu übersehen.